Wann verjähren Schulden?

Wann verjähren Schulden eigentlich?

Verschiedene Schulden verjähren zu verschiedenen Zeiten.
Die Schulden von „Geschäften des täglichen Lebens“ von einer Privatperson verjähren nach zwei Jahren. Zum Jahresende 2012 verjähren also die Forderungen, die irgendwann im Jahre 2010 entstanden sind.

Aus Gründen der Vereinfachung zählen die Verjährungsfristen jeweils vom folgenden Kalenderjahr an. Für etwas, das am 10. Januar 2010 gekauft und nicht bezahlt wurde, kann noch bis zum 31.12.2012 der Kaufpreis vom Gläubiger gefordert werden. Genauso kann etwas, das am 31.12 2010 gekauft worden ist, kann die Schuld auch nur bis zum 31.12 2012 eingetrieben werden. In beiden Fällen hat die Verjährungsfrist am 1. Januar 2011 begonnen und läuft so am Jahresende 2012 ab, also nach zwei Jahren.
Diese zwei-jährige Frist gilt für Privatpersonen, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Gast- und Landwirte, wenn die Leistung an eine Privatperson erfolgte.
Eine vier-jährige Verjährungsfrist gilt für die Geldforderungen von Kaufleuten, Handwerkern, Fabrikanten, Gastwirten und Landwirten für Ihre Gewerbeleistungen gegen andere Gewerbebetriebe.
Auch Forderungen aus Verträgen zwischen Unternehmen und Handelvertreter habe eine vier-jährige Verjährungsfrist. Mietrückstände und Pachtzinsen verjähren in vier Jahren.
Schadenersatzansprüche, zum Beispiel von einem Verkehrsunfall oder einem Unfall haben eine drei-jährige Verjährungsfrist.
Die Gewährleistungsfristen bei Kaufverträgen sind sechs Monate. Die normalen Gewährleistungsfristen bei Werkverträgen an Bauwerken sind fünf Jahre.
Verjährungsfristen können also ganz verschieden sein und man sollte sich zuerst genau rechtskundig machen und nicht zu lange mit der Geltendmachung seiner Forderungen warten, da möglicherweise der Schuldner seine Schulden wegen der Verjährungsfrist nicht bezahlen muss.
Auch sollte man besonders vorsichtig einen Schuldner nach einer Verjährungsfrist vor Gericht zu holen, da man, wenn das Gericht für den Schuldner stimmt, man ja auch vielleicht die Gerichtskosten zahlen muss. Eine bloße Mahnung (schriftlich oder mündlich) andere persönliche Versuche der Eintreibung unterbrechen die Verjährungsfrist nicht, außer wenn der Schuldner die Forderung durch Teilzahlungen, Zinszahlungen oder ein Stundungsgesuch beim Gläubiger anerkennt.