Schulden Verjährung

Wann ist Schuldenverwährung?

Geldforderungen verschwinden, oder besser, verjähren nach den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese sagen nicht etwa, dass die Schuld und die Forderung der Schuld nach einer gewissen Zeit verschwinden, sondern nur dass der Schuldner jederzeit die Leistung verweigern kann und die Einrede erheben kann, dass die Schuld verjährt ist.

Versucht der Gläubiger die Schuld nach der Verjährung noch einzutreiben, kann es leicht sein, dass er zweimal dabei verliert. Er kann seine Geldforderung verlieren und vielleicht muss er obendrein noch die Gerichtskosten – und möglicherweise sogar Rechtsanwaltskosten bezahlen. Aber dennoch ist der Versuch eine verjährte Schuld einzutreiben, nicht immer hoffnungslos. Wenn der Schuldner beim Prozess sich nicht auf die Verjährung beruft, zum Beispiel weil er nichts davon weiß, kann er trotzdem zur Leistung verurteilt werden. Aber darauf sollte man sich ja nicht verlassen, da Sie ja sicherlich nicht der einzige sind bei dem der Schuldner Schulden hat.
Auch zu beachten – es ist ein Irrtum zu glauben, dass eine Forderung nicht verjähren kann, weil der Schuldner angemahnt wurde. Schriftliche oder mündliche Mahnungen stoppen die Verjährung nicht.
Nur das Eingeständnis der Schuld durch den Schuldner, bestens schriftlich oder durch Teilzahlung der Schuld oder ein Stundengesuch beim Gläubiger kann die Verjährung unterbrechen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klageerhebung können ebenfalls die Verjährung unterbrechen. Beide Gesuche müssen allerdings vor dem Ablauf der Verjährungsfrist bei Gericht eingegangen sein.
Eine zweijährige Verjährung tritt ein, wenn es sich um Privatpersonen handelt. Dieselbe Verjährungsfrist gilt auch für die Leistungen von Ärzten, Rechtsanwälten, Gastwirten und Landwirten, soweit der Schuldner eine Privatperson ist. Nach vier Jahren verjähren die Leistungen von gegenseitigen Gewerbetreibenden und Ansprüche von Miete und Pachtzinsen. Eventuelle Schadenersatzansprüche, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, haben eine dreijährige Verjährungsfrist.
In jedem Fall, wenn es sich um Zahlungsforderungen im Allgemeinen handelt, sollte man nie zu lange mit der Geltendmachung warten.